Für den Zweck der Errichtung von drei Längsparkfeldern auf der an die V-Strasse (Parzelle Nr. ccc) angrenzenden Parzelle Nr. aaa wurden die besagten 9 m 2 Strassenfläche mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 26. Juni 2019 vom Eigentum der Stadt Q._____ ins Privateigentum der Eigentümer der Parzelle Nr. aaa überführt und stehen aufgrund der darauf (rechtskräftig) bewilligten Nutzung (als Parkfelder) nicht mehr dem Gemeingebrauch zur Verfügung. -6-