3. Eventualiter sei die formlos vorgenommene Entwidmung von rund 9 m2 Gassenfläche der V-Strasse aufzuheben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. 2. In den Beschwerdeantworten vom 16. Oktober 2024 und 28. Oktober 2024 beantragten der Gemeinderat der Stadt Q._____ und das BVU, Rechtsabteilung, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde; ersterer mit dem Zusatz, soweit darauf einzutreten sei.