Dem Weiterzug der Aufsichtsanzeige beim Regierungsrat durch A._____ und B._____ war kein Erfolg beschieden; dieser lehnte mit Beschluss Nr. 2024-001337 vom 30. Oktober 2024 ein aufsichtsrechtliches Einschreiten ab. 7. Am 26. Mai 2023, 30 Tage nach Zustellung des Aufsichtsentscheids der Gemeindeabteilung vom 27. April 2023, erhoben A._____, B._____ und C._____ eine Beschwerde beim BVU, Rechtsabteilung, betreffend Entwidmung der V-Strasse und beantragten im Hauptpunkt, es sei die Nichtigkeit der vom Gemeinderat Q._____ formlos vorgenommenen -4-