Die Gemeindeabteilung gab der Aufsichtsanzeige mit Entscheid vom 27. April 2023 keine Folge, im Wesentlichen mit der Begründung, die Anzeigeerstatter hätten sich bereits viel früher (mit einem ordentlichen Rechtsmittel) gegen den ihnen schon im Jahr 2019 bekannten Grundstückstransfer zur Wehr setzen können. Aus Vertrauensschutz- und Rechtssicherheitsgründen könne nicht drei Jahre später darauf zurückgekommen werden, auch wenn dieser Vorgang als Entwidmung einer öffentlichen Strasse einzustufen gewesen wäre und dafür (vom Gemeinderat) ein förmliches Entwidmungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Dem Weiterzug der Aufsichtsanzeige beim Regierungsrat durch A.__