6. Darauf gelangten A._____ und B._____ am 4. Juli 2022 mit einer Aufsichtsanzeige an das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Gemeindeabteilung, und beantragten die Rückführung der "unrechtmässig verkauften Strassenfläche der V-Strasse von rund 9 m2 in das Verwaltungsvermögen der Stadt Q._____". Die Fläche sei wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Gemeindeabteilung gab der Aufsichtsanzeige mit Entscheid vom 27. April 2023 keine Folge, im Wesentlichen mit der Begründung, die Anzeigeerstatter hätten sich bereits viel früher (mit einem ordentlichen Rechtsmittel) gegen den ihnen schon im Jahr 2019 bekannten Grundstückstransfer zur Wehr setzen können.