__ den Stadtschreiber gestützt auf das "Öffentlichkeitsprinzip" um die Zustellung einer Kopie des privatrechtlichen Kaufvertrags. Mit Schreiben vom 27. Mai 2022 dehnten sie ihr Akteneinsichtsbegehren auf weitere Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Grundstückgeschäft aus, namentlich das Protokoll des Gemeinderats über den Verkaufsbeschluss (vom 4. März 2019). 5. Mit Beschluss vom 27. Juni 2022 gab der Gemeinderat der Stadt Q._____ dem Akteneinsichtsbegehren teilweise statt. Verweigert wurde den Gesuchstellern die Einsichtnahme in das Protokoll des Gemeinderats vom 4. März 2019.