2. Zwecks Errichtung der bewilligten Parkplätze hatten die Eigentümer der Parzelle Nr. aaa zuvor, am 26. Juni 2019, von der Stadt Q._____ einen ab der V-Strasse (Parzelle Nr. ccc) abparzellierten Streifen Land mit einer Fläche von 9 m2 (ca. 27 m lang und durchschnittlich ca. 0,33 m breit) käuflich erworben. Der Gemeinderat hatte dem Verkauf an der Sitzung vom 4. März 2019 (ohne vorgängige amtliche Publikation) zugestimmt.