Soweit sich der Rückweisungsantrag im Sinne der zitierten Formulierung in der Beschwerdebegründung auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs bezieht, ist darauf einzutreten. 5. 5.1 Die Beschwerdeführenden beantragen subeventualiter in Antrag 3 "die Erklärung der Nichtigkeit der Beschlüsse und Akte der Kirchenpflege", welche vor rechtskräftigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens gegen die Ergänzungswahl vom 23. November 2021 ergangen sind. 5.2 Die Nichtigkeit ist jederzeit und von sämtlichen rechtsanwendenden Behörden von Amtes wegen zu beachten. Sie kann auch im Rechtsmittelweg festgestellt werden (vgl. statt vieler BGE 132 II 342, Erw. 2.1 mit Hinweisen).