Auf die gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten trat das Bundesgericht mit Urteil 1C_183/2023 vom 27. April 2023 nicht ein. Das Beschwerdeverfahren betreffend die Ergänzungswahl vom 23. November 2021 wurde damit rechtskräftig erledigt. 3. 3.1 Im Verfahren gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 22. November 2022 und die Gesamterneuerungswahlen vom 27. November 2022 fällte der Kirchenrat am 5. Juli 2023 folgenden Entscheid: 1. Die Beschwerde vom 22. Dezember 2022 wird vollumfänglich abgewiesen.