3. Am 9. Februar 2022 fand die erste Sitzung der Kirchenpflege nach der Ergänzungswahl vom 23. November 2021 statt. An dieser Sitzung nahmen insbesondere die neu gewählten Mitglieder F._____, D._____ und E._____ teil. 4. Im Beschwerdeverfahren betreffend die Ergänzungswahl vom 23. November 2021 wies das Rekursgericht mit Urteil vom 6. Juli 2022 die von A._____ sowie B._____ und C._____ gegen den Entscheid des Kirchenrats -4- erhobene Beschwerde ab, worauf diese den Entscheid mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht weiterzogen.