Der Entscheid des Rekursgerichts erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 2. 2.1 Trotz eines entsprechenden Traktandierungsbegehrens der Initiativgruppe vom 15. August 2021 und des rechtskräftigen Entscheids des Rekursgerichts vom 30. August 2021 traktandierte die Kirchenpflege für die Kirchgemeindeversammlung vom 23. November 2021 die Ergänzungswahl für drei zusätzliche Mitglieder der Kirchenpflege nicht.