1.2 Nachdem die Initiativgruppe bei der Kirchenpflege wiederholt erfolglos die Durchführung der geforderten Ergänzungswahl beantragt hatte, erhob sie mit Eingabe vom 11. Mai 2021 Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau (Kirchenrat). Dieser entschied am 24. Juni 2021 Folgendes: Der Kirchenrat heisst die Rechtsverweigerungsbeschwerde teilweise gut und ordnet die Durchführung der Ergänzungswahl mit Amtsantritt ab Rechtskraft für die drei zusätzlichen Mitglieder der Kirchenpflege S._____ bis spätestens am 30. September 2021 an.