2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 1'700.00 sind vom Kantonalen Steueramt zu bezahlen. 3. Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, dem Beschwerdegegner die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu ersetzen. Zustellung an: das Kantonale Steueramt den Beschwerdegegner (Vertreter) die Steuerkommission Q._____ die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten