Mit den Erläuterungen der KSV wird diese erläutert bzw. näher erklärt und nicht der KSV Widersprechendes verbindlich geregelt. Eine (verpönte) Missachtung von in den Erläuterungen KSV aufgestellten Grundsätzen durch die KSV ist somit per definitionem ausgeschlossen. Das Zitat in Rz. 62 der Beschwerde ist ausserdem unvollständig.