Auch keine Zustimmung verdient die Argumentation der Beschwerdeführerin, Abgeltungen des Kantons entfielen von vornherein, weil sich der Stand der Technik stetig weiterentwickle und Technologien rasch veralteten. Ist eine Leuchte einmal gemeldet und erfüllt die Anforderungen, wird der Beitrag fortan jährlich ausbezahlt; es ist keine jährliche Neuanmeldung notwendig. Es erfolgt zwar eine periodische Neubeurteilung des Regierungsrats, ob die Strassenbeleuchtung noch dem Stand der Technik entspricht.