Diese Ziele werden aus Sicht des Gesetzgebers am ehesten erreicht, wenn die Gemeinden möglichst rasch auf energieeffiziente Strassenbeleuchtungssysteme umstellen und dafür durch die Abgeltung des Kantons finanziell belohnt werden. Es steht den Gemeinden aber auch frei, mit dem Ersatz noch zuzuwarten und die Lebenszyklen der bestehenden Beleuchtungsanlagen auszuschöpfen. Insofern ist die Haltung, wonach der Kanton mit seiner Strategie bisherige Investitionen nutzlos mache, unzutreffend.