Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin handelt es sich dabei um eine zentrale Überlegung für die in Frage stehende Gesetzesrevision, nicht eine zu vernachlässigende Äusserung (an einer Stelle der Botschaft), die nicht den Willen des Gesetzgebers widerspiegeln soll. Der Regierungsrat wollte die finanzielle Beteiligung des Kantons unmissverständlich auf erneuerte Beleuchtungsanlagen beschränken und der Grosse Rat stimmte diesem Vorhaben letzten Endes zu.