Bedeutsam ist ferner, dass der Regierungsrat die beiden Varianten "Übergang auf den Kanton" und "Zuständigkeit der Gemeinden" im Hinblick auf die Umstellung auf umweltgerechte und energieeffiziente Beleuchtung nur deshalb als gleichwertig erachtete, weil er davon ausging, dass die Abgeltung des Kantons einen Anreiz dafür schafft, die Anforderungen nach ener- - 15 -