Zudem wären die Beleuchtungsanlagen auch beim ursprünglich angedachten Finanzierungsmodell (mit Übergang der Beleuchtungsanlagen auf den Kanton) – wie die Beschwerdeführerin selbst bemerkt – nicht per sofort ersetzt worden, sondern schrittweise (durch Steuerung der Umstellung im Rahmen der vorhandenen Ressourcen nach Dringlichkeit und Effizienz; vgl. Botschaft 21.122, S. 11).