Der von der Beschwerdeführerin angestellte Vergleich mit der Situation bei einer Übernahme der Strassenbeleuchtung durch den Kanton hinkt schon deshalb, weil der Regierungsrat die bestehende Strassenbeleuchtung bei diesem Szenario entschädigungslos übernehmen wollte (Botschaft 21.122, S. 11 f.), was ebenfalls bedeutet hätte, dass er sich nicht an den Investitionen der Gemeinden in die bestehende Beleuchtungsinfrastruktur beteiligt hätte. Zwar stiess die entschädigungslose Übernahme durch den Kanton im Grossen