Insofern handelt es sich bei den technischen und betrieblichen Anforderungen an die Strassenbeleuchtung auch unter den Gesichtspunkten der Eingriffsschwere, des Grads der Betroffenheit und der finanziellen Bedeutung nicht um eine wichtige Materie, die zwingend auf Gesetzesstufe geregelt werden muss. Vielmehr sprechen das Flexibilitätsbedürfnis im Hinblick auf Anpassungen an neue technische Errungenschaften sowie ökologische und wirtschaftliche Entwicklungen dafür, dass derartige Belange auf dem Verordnungsweg geregelt werden.