Die konzeptionellen Grundlagen für das Beleuchtungsreglement mit den darin enthaltenen Beleuchtungsgrundsätzen auf Kantonsstrassen war bei der zweiten Beratung des StrG bereits erarbeitet. In der Botschaft 21.122, S. 9, werden dementsprechend die Anforderungen, die sich an den Bedürfnissen der Verkehrssicherheit (keine Nachtabschaltung bei Fussgängerquerungen), Umweltgesichtspunkten (Vermeidung unnötiger Lichtemissionen, Senkung des Energieverbrauchs) und wirtschaftlichen Aspekten (Investitions-, Wartungs- und Betriebskosten) orientieren sowie eine nutzungsabhängige und bedarfsgerechte Steuerung der Beleuchtung gegenüber einer festen Zeitsteuerung bevorzugen sollen, sogar durch den