Die Delegation beschränkt sich sodann auf eine genau umschriebene Materie, nämlich die technischen und betrieblichen Anforderungen, welche Strassenbeleuchtungen entlang von Kantonsstrassen erfüllen müssen, sowie die Einzelheiten der Abgeltung (Beiträge), welche der Kanton für solche Strassenbeleuchtungen (die den per Verordnung geregelten technischen und betrieblichen Anforderungen genügen) an die Gemeinden leistet. - 12 -