Das Ziel der Strassengesetzrevision habe entgegen den Ausführungen der Vorinstanz nicht in einer raschmöglichsten Umstellung auf energieeffiziente Leuchten gelegen. Oberste Priorität sei der Kostenbeteiligung des Kantons an der Strassenbeleuchtung entlang der Kantonsstrassen innerorts beigemessen worden. Den Anreiz (zur raschmöglichsten Umstellung) habe der Regierungsrat lediglich bei der Gegenüberstellung der beiden Varianten "Übergang auf den Kanton" und "Zuständigkeit Gemeinden" hinsichtlich der Umstellung auf eine umweltgerechte und energieeffiziente Beleuchtung erwähnt (vgl. Botschaft 21.122, S. 11).