So seien LED-Beleuchtungen als energieeffizient und nach dem Stand der Technik einzustufen, die mindestens programmierbare Dimmstufenprofile aufwiesen und im Idealfall vernetzt und dynamisch steuerbar seien. Dass der Begriff "LED" und weitergehende technische Spezifikationen keinen Eingang in den Gesetzes- und Verordnungstext gefunden hätten, sei der technischen Natur der Materie geschuldet; derentwegen seien die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Regelung herabgesetzt. Ohne die Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen wäre eine zeitnahe Berücksichtigung des (erwünschten) technischen Fortschritts im Bereich der Beleuchtungsanlagen nicht möglich.