Dazu kam es dann aber nicht. Stattdessen entschied sich der Gesetzgeber für ein alternatives Finanzierungsmodell, wonach die Strassenbeleuchtung innerorts im Eigentum und in der Verantwortung der Gemeinden verbleibt, die wie bisher für den Bau, Unterhalt und Betrieb der Beleuchtung zuständig sind, während der Kanton die Investitionskosten mitfinanziert; zwecks Minimierung des Verwaltungsaufwands in Form von jährlichen Pauschalabgeltungen (von Fr. 200.00) pro Leuchtpunkt, was einer Kantonsbeteiligung von 65% entspricht (Botschaft 21.122, S. 8 ff.).