2. Mit Beschwerdeantwort vom 11. November 2024 beantragte das BVU, Abteilung Tiefbau, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 6. Januar 2025; Duplik vom 3. Februar 2025) hielten die Parteien je an ihren Anträgen fest. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 23. April 2025 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: