2. Nachdem die Stadt Q._____ betreffend 9 Leuchtpunkte zusätzliche Unterlagen eingereicht hatte, erklärte die Abteilung Tiefbau mit Schreiben vom 28. November 2022, dass diese Leuchtpunkte "in Bezug auf die Gleichmässigkeit die Normen erfüllen" und daher für 210 anstatt 201 Leuchten eine Entschädigung ausgerichtet werde, im Gesamtbetrag von Fr. 42'000.00 (210 x Fr. 200.00) pro Jahr. 3. An der Sitzung vom 26. Juni 2024 entschied der Regierungsrat (RRB Nr. 2024-000800): 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit diese nicht gegenstandslos geworden ist [Anmerkung der Redaktion: durch das Schreiben vom 28. November 2022].