A. Im Nachgang zum Beitragsgesuch der Stadt Q._____ vom 24. März 2022 betreffend Beleuchtungsentschädigung für Leuchten auf Kantonsstrassen für das Jahr 2022 teilte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung Tiefbau, der Gesuchstellerin mit Schreiben vom 2. September 2022 mit, dass nur 201 von 711 eingegebenen Leuchtpunkten die Anforderungskriterien für eine Beleuchtungsentschädigung erfüllten und für diese 201 Leuchten ab 2022 jährlich Fr. 40'200.00 (201 x Fr. 200.00 pro Leuchte) vergütet würden. Am 29. September 2022 erliess die Abteilung Tiefbau dazu die von der Stadt Q._____ verlangte beschwerdefähige Verfügung.