Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 27. Juni 2024 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. A._____ und B._____ wurden mit Verfügung vom 20. Dezember 2021 von der Steuerkommission R._____ für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 91'200.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von Fr. 0.00 veranlagt. Dabei wurden in Abweichung von der Selbstdeklaration ermessensweise Fr. 50'000.00 aus Vermögensvergleich aufgerechnet.