dies muss umso mehr bei Gefangenen gelten, welche der Arbeit unentschuldigt fernbleiben. Daher ist es nachvollziehbar, dass die JVA Lenzburg die Hausordnung in diesem Punkt nicht wortgetreu umsetzt und den als "feiernd" geltenden Gefangenen ebenfalls einen einstündigen Spaziergang gewährt.