Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "erschleichen", "zu Unrecht, durch heimliche, listige Machenschaften erwerben, durch Schmeichelei oder Täuschung erlangen, sich verschaffen" (, zuletzt besucht am 11. August 2025). Nachdem der Beschwerdeführer am 18. April 2024 über Mittag unstreitig keinen Spaziergang absolviert hat und sich auch nichts Gegenteiliges aus den Akten ergibt, ist insofern bereits fraglich, ob bei dieser Ausgangslage überhaupt schon davon die Rede sein kann, der Beschwerdeführer habe versucht, sich einen Spaziergang zu erschleichen, wenn die JVA Lenzburg ohnehin die Praxis pflegt, "feiernden" Gefangenen entgegen der Hausordnung auch