Danach sei er spazieren gelassen worden, nur um zehn Minuten später wieder aus dem Spazierhof in die Zelle gebeten zu werden. Er habe die Regelung nicht gekannt, ob bzw. wann er spazieren könne. Dass ihm die Beamten erlaubt hätten, spazieren zu gehen, liege in deren Verantwortung. Es sei eine merkwürdige Logik, wenn davon ausgegangen werde, die Gefangenen sollten die Regeln besser kennen als die Angestellten. Dass der Sachverhalt unter Befragung der beteiligten Beamten sorgfältig oder überhaupt abgeklärt worden sei, sei nicht ausgewiesen. Seine vorsätzliche Schuld, welche Grundvoraussetzung für eine Disziplinarverfügung sei, sei nirgends dargelegt.