3. Auf telefonische Nachfrage hin teilte das AJV dem Verwaltungsgericht mit, dass der Beschwerdeführer mittlerweile in der JVA Q._____ untergebracht sei (Aktennotiz vom 7. Mai 2025). 4. Mit Instruktionsverfügung vom 9. Mai 2025 wurde den Parteien der geänderte Spruchkörper mitgeteilt. Zudem wurde das AJV um Einreichung der Hausordnung der JVA Lenzburg ersucht. 5. Am 19. Mai 2025 reichte das AJV die angeforderte Hausordnung ein. 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: