1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. C. 1. Mit Eingabe vom 28. August 2024 (Postaufgabe: 2. September 2024) reichte A._____ gegen den Entscheid des AJV Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein und beantragte, seine Beschwerde gegen die JVA sei gutzuheissen. 2. Am 26. September 2024 überwies das AJV aufforderungsgemäss die Akten, erstattete die Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. -3-