Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Disziplinarverfügung der Direktion der Justizvollzugsanstalt Lenzburg Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 13. August 2024 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A._____ befand sich ab dem 1. Februar 2024 im Rahmen des vorzeitigen Freiheitsentzugs in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg.