1. In Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde werden der Entscheid der Beschwerdestelle SPG vom 22. August 2024 und der Beschluss des Gemeinderats Q._____ vom 8. August 2022 aufgehoben. - 11 - 2. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer das DGS, Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG den Gemeinderat Q._____ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten