Im Schreiben vom 6. Dezember 2021 hatte die JVA M._____ ausgeführt, "saldiert werden sollen dabei primär die im Zeitraum vom 01.12.2020 – 30.11.2021 vom subsidiären Kostenträger finanzierten Gesundheitskosten (Selbstbehalte und Franchise) sowie SIL [= situationsbedingte Leistungen]" (BE.2022.079, Akten der Beschwerdestelle SPG, S. 30). Aus dem Beschluss des Gemeinderats Q._____ vom 8. August 2022 folgt hingegen, dass seinerseits eine Tilgung von Sozialhilfeschulden bezweckt wird (vgl. nachfolgend Erw. 2.6).