2. Der Gemeinderat Q._____ verzichtete mit Eingabe vom 5. September 2024 auf eine Beschwerdeantwort. 3. Die Beschwerdestelle SPG beantragte am 25. September 2024 die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. 4. Das Verwaltungsgericht hat von der Beschwerdestelle SPG die Verfahrensakten BE.2022.079 und BE.2022.110 beigezogen. 5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 11. Dezember 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: