Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 22. August 2024 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A._____ befindet sich im Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt (JVA) M._____ (Kanton L._____). Diese führt für die Gefangenen zur Verwaltung des Arbeitsentgelts ein Freikonto, ein Zweckkonto und ein Sperrkonto. Per 30. November 2021 wies das Freikonto von A._____ einen Saldo von Fr. 132.55, das Zweckkonto einen solchen von Fr. 3'054.90 und das Sperrkonto einen solchen von Fr. 4'671.65 auf.