2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.00, sind von den Beschwerdeführern in solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführer (Vertreterin) den Regierungsrat den Gemeinderat Q._____ das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Mitteilung an. das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten