schaftsbild beeinträchtigender Bauwerke in der näheren Umgebung der Parzelle Nr. ccc (Strasse, Starkstromleitung) nicht unerheblich (zusätzlich) gestört. Bezüglich der Änderungen am Eingangsbereich und des Häckselplatzes bringen die Beschwerdeführer ausser den bereits in Erw. 4.2.3 vorne widerlegten Sicherheitsbedenken im Hinblick auf Bienenhaltungsanlagen ohne Einfriedung und ihren finanziellen Interessen zudem nichts vor, was einer Beseitigung der Anlagen und Wiederbegrünung entgegenstehen könnte.