Inwiefern die Anlage einer Böschung anstelle einer Stützmauer aus Granitsteinquadern den Verlauf von unterirdischen Leitungen über die Bauphase hinaus stören könnte, ist nicht nachvollziehbar. Eine (intensiv) landwirtschaftliche Nutzung des streitbetroffenen Grundstücks (ausserhalb der freizeitlandwirtschaftlichen, wiederaufzunehmenden Bienenhaltung) steht ohnehin nicht zur Diskussion. Vielmehr stehen hier ökologische Interessen (möglichst ausgedehnte Magerwiese) und das Interesse an einer intakten natürlichen Landschaft im Vordergrund.