Behördlicherseits sei der Ersatz der Eisenbahnschwellen durch Granitsteinquader zweimal vorbehaltlos für baubewilligungsfrei erklärt worden. Die kommunalen Behörden hätten die Ausführung überwacht und schliesslich abgenommen. Der ursprüngliche Zustand sei gar nicht rekonstruierbar und folglich nicht wiederherstellbar. Anerkanntermassen würde der Rückbau der Granitsteine eine Hangrutschgefahr verursachen, da durch den Hang Quellwasser fliesse. Die Vorinstanz übergehe die topografischen Gegebenheiten und die Erforderlichkeit einer Stützmauer.