Die blosse behördliche Duldung eines baurechtswidrigen Zustands (während längerer Zeit) begründet nur in Ausnahmefällen eine genügende Vertrauensgrundlage. Vorausgesetzt wird dabei, dass den (zuständigen) Behörden die Gesetzeswidrigkeit bekannt war oder sie diese bei der Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten erkennen müssen (Urteil des Bundesgerichts 1C_371/2022 vom 1. Dezember 2022, Erw. 6.1 mit weiteren Hinweisen).