___ bestätigen würden, bliebe der Sachverhalt zweifelhaft. Der kommunale Bauressortvorsteher hätte ein Interesse daran, die Verantwortung für eine falsche behördliche Auskunft auf die Kantonsverwaltung abzuwälzen. Beim Augenschein vom 4. November 2021 war allerdings noch kein Thema, dass der Bauressortvorsteher im Hinblick auf die Bewilligungspflicht mit der Abteilung für Baubewilligungen Rücksprache hielt, obwohl dies auf der Hand gelegen hätte, nachdem der anwesende Vertreter der Abteilung für Baubewilligungen ausführte, dass die Gemeinde im Falle einer vorgängigen Kontaktaufnahme mit der Abteilung für Baubewilligungen auf die Bewilligungspflicht hingewiesen worden wäre;