act. 35 Rz. 20, act. 68 f. Rz. 23) aus, sie hätten vom Bauressortvorsteher des Gemeinderats R._____ grünes Licht für den bewilligungsfreien Ersatz der Bahnschwellen erhalten und dieser habe ihnen erklärt, diesbezüglich mit der kantonalen Baubewilligungsbehörde und der regionalen Bauverwaltung Rücksprache genommen zu haben. Dies könne von verschiedenen Personen als Zeugen bestätigt werden.