Es gehe hier nicht um einen Neubau oder eine wesentliche Änderung, sondern lediglich um einen Materialwechsel (Ersatz von mit Giftstoffen belasteten Eisenbahnschwellen durch Steine) an lange vorbestehenden, spätestens mit den Bienenhäusern mitbewilligten Stützbauten. Zudem sei die bundesgerichtliche Rechtsprechung angesichts der kurz bevorstehenden Inkraftsetzung der RPG- Revision, wonach der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nach Ablauf von 30 Jahren verwirke, unbeachtlich bzw. nicht bindend.