7.4 [nicht publiziert in BGE 147 II 309]). Bei der Beurteilung dessen, ob zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands eine Wiederbegrünung der einstigen Kiesfläche (anstatt nur die Entfernung der Hackschnitzel) verlangt werden darf, steht nicht die (fehlende) Bewilligungsfähigkeit der Kiesfläche zur Debatte, sondern die Rechtmässigkeit der Begrünungsanordnung, worauf im Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Rückbauverpflichtungen zurückzukommen sein wird (siehe dazu Erw. 4.3 f. hinten).