Zur Sammlung des wenigen bei der Herstellung von Honig anfallenden Abwassers sind die von der Vorinstanz genannten mobilen Lösungen zur Abwasserbeseitigung denkbar. Das der bestehende Tank der Abwasserbeseitigung dient, macht ihn keineswegs für den Betrieb der Bienenhäuser unverzichtbar. Die Vorinstanz braucht sich insoweit keine Widersprüchlichkeit vorwerfen zu lassen.